Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Nachlassregelung, Testamente

Nachlassangelegenheiten bieten viel Konfliktpotenzial und führen nicht selten zu Streitigkeiten. Auseinandersetzungen entstehen vor allem dann, wenn die Erbschaft im Vorfeld nicht konkret geregelt wurde, also kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Wer erhält welchen Teil? Was ist mit denen, die schon etwas bekommen haben? Und was passiert, wenn offene Rechnungen oder Schulden zu begleichen sind? Solche Fragen lassen sich nicht ohne Weiteres klären, denn das Erbrecht ist kompliziert und birgt allerhand Fallstricke. Wir geben Ihnen fundierten Rat und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche und Interessen durchzusetzen.

„Nicht jeder, der auf eine Erbschaft scharf ist, kommt auf seine Kosten.“

Willy Brandt

Schwerpunkte bei erbrechtlichen Angelegenheiten

Gesetzliche Erbfolge

Als gesetzliche Erbfolge bezeichnet man die vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene Erbfolge der Angehörigen einer verstorbenen Person. Sie gilt, wenn der Nachlass nicht geregelt ist. Das ist dann der Fall, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert oder wenn ein Testament oder Erbvertrag zwar vorliegt, aber ungültig ist. Alternativ kann in der Nachlassregelung konkret veranlasst werden, dass die gesetzliche Erbfolge greifen soll.

Wir kennen die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge und können Sie bei Fragen rund um Erbansprüche und deren Anteile umfassend beraten. Sollte Ihnen ein Erbteil zustehen, unterstützen wir Sie darin, diesen zu erlangen. 

Pflichtteilsrecht

Wird in einem Testament ein Alleinerbe festgelegt, heißt das nicht automatisch, dass alle weiteren Verwandten der verstorbenen Person gar nichts erhalten. Das Gesetz sieht für diesen Fall den sogenannten Pflichtteil vor, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Der Pflichtteil steht hinterbliebenen Ehepartnern und Ehepartnerinnen, Kindern und Kindeskindern zu und kann von diesen eingefordert werden. War die verstorbene Person unverheiratet und kinderlos, sind deren Eltern pflichtteilsberechtigt. Geschwister und Großeltern werden nicht berücksichtigt. Dass der Pflichtteil gesetzlich verankert ist, liegt in dem Gedanken begründet, dass eine Person auch nach ihrem Tod eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren nächsten Angehörigen zu erfüllen hat.

Wichtig zu wissen ist, dass Pflichtteilberechtigte ihren Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen müssen. Er wird vom Nachlassgericht nicht automatisch zugesprochen. Sollte man Ihnen Ihren zustehenden Pflichtteil nicht auszahlen wollen, helfen wir Ihnen dabei, diesen einzufordern. Wir schauen uns Ihren Fall gern genau an und erörtern Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Errichtung von Testamenten

In einem Testament wird präzise festgehalten, welche Anteile des Erbes an wen übergehen sollen – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Im Gegensatz zum Erbvertrag muss es nicht zwingend notariell beurkundet werden. Ein Testament zu machen, empfiehlt sich vor allem dann, wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist. Auch bei größeren Nachlässen oder einer besonders großen Anzahl von potenziellen Erben ist es sinnvoll, ein Testament zu errichten und konkrete Erbanteile zu bestimmen. Streitigkeiten unter Hinterbliebenen in Bezug auf das Erbe lassen sich am besten vermeiden, wenn der Nachlass konkret geregelt ist.

Ein Testament kann als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament erstellt werden. Ein gemeinschaftliches Testament ist allerdings nur Personen möglich, die in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Wir helfen Ihnen bei der Testamentserstellung unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und zeigen Ihnen Mittel und Wege auf, um Ihre Wünsche durchzusetzen. Gerne formulieren wir mit Ihnen konkrete Bedingungen, damit Ihr Erbe genau so verteilt wird, wie Sie es wünschen.

Erbrechtliche Regelungen in "Patchwork"-Konstellationen

In Patchwork-Familien spielen erbrechtliche Regelungen eine besonders wichtige Rolle. Hier leben Personen, die teils nicht miteinander verwandt sind, in einem sozialen Gefüge miteinander. Stirbt beispielsweise der (Stief-)Vater der Familie und hinterlässt kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, die zuerst die Ehefrau und alle direkten Abkömmlinge berücksichtigt. Die nicht-leiblichen Kinder des Vaters werden erheblich benachteiligt. Das birgt Konfliktpotenzial und ist darüber hinaus nicht im Sinne von Patchwork-Konstellationen, in denen alle Kinder gleich beerbt werden sollen. Auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche können Schwierigkeiten entstehen.

Wenn Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin finanziell absichern möchten oder sich einig sind, dass die Kinder des oder der anderen wie die eigenen behandelt werden sollen, ist dringend anzuraten, die Erbfolge zu klären und testamentarisch festzuhalten. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und erörtern Ihnen je nach Familiensituation Ihre individuellen Möglichkeiten.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, erreichen Sie uns am besten über unser Kontaktformular: einfach ausfüllen und absenden. Alternativ können Sie sich per E-Mail oder Telefon mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Sie!

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