Kontakt

Die einfachste Art mit uns in Kontakt zu treten ist über das Formular: einfach ausfüllen und absenden. Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

DSGVO

Tel

(030) 276 91 500

E-Mail

mail@kanzlei-bedruna.berlin

Adresse

Sakrower Landstraße 4, 14089 Berlin

Bürosprechzeiten

Mo – Fr: 9 – 14 Uhr

und nach Vereinbarung

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über häufig gestellte Fragen und deren Antworten. Falls Sie Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet sehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter!

Wie viel kostet eine Erstberatung?

Eine Erstberatung in unserer Kanzlei kostet 190 Euro Netto.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung das Erstgespräch?

Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist die Kostenübernahme für ein Erstgespräch beim Anwalt inbegriffen. Ob das für Ihre Versicherung zutrifft, können wir gerne gemeinsam herausfinden.

Wie teuer ist ein Anwalt?

Für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit fallen Kosten an. Natürlich sind Sie als Mandant daran interessiert, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen.

Dies kann von Fall zu Fall sehr variieren.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Der Grundsatz lautet:

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Wert (Gegenstandswert) und Gebührenfaktor, welcher wiederum nach Umfang und Schwierigkeit variieren kann.

Es wird entweder im Rahmen der s.g. gesetzlichen Gebühren abgerechnet oder aber auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung.

Die Höhe der Kosten lassen sich nicht pauschal vorhersagen. Wie Sie sehen, sind anwaltliche Gebühren ein weites Feld und lassen sich kaum mit wenigen Zeilen darlegen.

Grundsätzlich besteht bei wirtschaftlich schwachen Verhältnissen auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

In jedem Fall werden die Kosten im Falle einer Mandatierung im Vorfeld genau besprochen und transparent gehalten, bevor Tätigkeit entfaltet wird, so dass Sie nicht mit einer Überraschung rechnen müssen.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Bei der Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die gewährleisten soll, dass jeder deutsche Bürger und jede deutsche Bürgerin ein Gerichtsverfahren anstreben kann. Sind Ihre finanziellen Mittel so eng bemessen, dass Sie die Anwaltskosten weder aus Ihrem Einkommen noch aus Ihrem Vermögen aufbringen können, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wir beraten Sie gerne dazu und erläutern Ihnen die jeweiligen Voraussetzungen, Bedingungen und Varianten.

Unsichtbar: Wie teuer ist ein Anwalt?

Die Kosten für eine Rechtsberatung hängen vom Umfang der Angelegenheit ab und variieren von Fall zu Fall. Das liegt darin begründet, dass die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind und sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert bemessen. Der Streitwert ist der Betrag, um den rechtlich gestritten wird. Von ihm hängt wiederum ab, wie hoch die Gerichtsgebühren sind. Anhand eines Prozesskostenrechners können Sie ermitteln, wie hoch die Gesamtkosten abhängig vom Streitwert sein können.