Familienrecht

Ehevertrag, Trennung, Scheidungsfolge, Kinder im Spannungsfeld

Das Familienrecht ist ein komplexes Themenfeld, das gerade im Detail seinen eigenen Regeln folgt. Daher kann man sich eine Lösung bei familienrechtlichen Problemen in der Regel nicht „einfach mal schnell zusammengoogeln“.

Wir möchten Ihnen hiermit einen Einblick in die Bereiche des Familienrechts geben, die große Relevanz in der Praxis haben und bei denen unsere Kanzlei hilfreich sein kann. Wir weisen darauf hin, dass es sich aufgrund der Komplexität des Rechtsgebiets lediglich um einen groben Überblick handeln kann, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.

„Es gibt sicher viele Gründe für die Scheidung, aber der Hauptgrund ist und bleibt die Hochzeit.“

Jerry Lewis

Schwerpunkte im Familienrecht

Eheschließung

Wenn zwei Menschen miteinander die Ehe schließen, ist Ihnen kaum bewusst, dass sie miteinander einen Vertrag eingehen, der große rechtliche und steuerliche Auswirkungen auf das gesamte Leben hat. Weiterhin hat eine Eheschließung Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge und somit auch auf das so genannte Pflichtteilsrecht.

Ehevertrag

Ehegatten treten durch die Eheschließung in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein, soweit nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart worden ist. Die Vermögensmassen der Eheleute bleiben zwar getrennt, dennoch können Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgleichspflichtig werden – insbesondere, wenn ein Ehegatte Inhaber eines Unternehmens ist. Aber nicht nur dann kann es ratsam sein, diese Ausgleichspflicht vertraglich auszuschließen. Auch können in einem Ehevertrag für den Fall einer Trennung und Scheidung bereits unterhaltsrechtliche Regelungen sowie Regelungen zum Thema Versorgungsausgleich (Altersvorsorge) getroffen werden.

Auch wenn man sich zu Beginn einer Ehe ungern mit dem Thema einer möglichen Trennung und Scheidung befassen möchte, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung in dem Bereich in Anspruch zu nehmen, um unnötigen und belastenden Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Ehescheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Eheleute ein Jahr getrennt von Tisch und Bett leben. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist es aus Kostengründen möglich, das Scheidungsverfahren mit nur einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin durchzuführen. Beachten Sie jedoch, dass es nicht den einen gemeinsamen Anwalt gibt. Das Mandatsverhältnis kann immer nur zu einem der Ehegatten bestehen.

Ist der Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das heißt, während der Ehezeit erworbene so genannte Rentenanwartschaften werden ausgeglichen, so dass die Eheleute nach der Scheidung hinsichtlich der Altersvorsorge gleichgestellt sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden oder aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen sein.

Das Verfahren zum Versorgungsausgleich oder dessen Ausschluss wird von uns in einem Scheidungsverfahren für Sie begleitet und überwacht. Auch Vor- und Nachteile eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs werden mit Ihnen bei Bedarf ausführlich erörtert.

Unterhalt

Im Familienrecht werden mehrere Unterhaltsarten unterschieden. Dazu zählen der Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Der Kindesunterhalt birgt in familienrechtlichen Auseinandersetzungen erhebliches Konfliktpotential. Die Zahlung von Minderjährigenunterhalt ist eine der strengsten Verpflichtungen im deutschen Rechtssystem und unterscheidet sich in der Berechnungsweise von der des Volljährigenunterhalts. Die Unterhaltssätze sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Sowohl bei Minderjährigen- als auch  bei Volljährigenunterhalt sollte man sich rechtzeitig informieren, was zu beachten ist, um keine Ansprüche zu verlieren.

Eheleute können bereits in der Trennungszeit Unterhaltsansprüche in Form des sogenannten Trennungsunterhaltes geltend machen. Nach der rechtskräftigen Ehescheidung kommen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt in Betracht. Keinesfalls stellt nachehelicher Unterhalt den gesetzlichen Regelfall dar. Sollte sich nach Prüfung Ihrer individuellen Lebenssituation herausstellen, dass ein Unterhaltsanspruch für Sie in Betracht kommt, werden wir diesen für Sie einfordern.

Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Daher sind nicht nur Eltern ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Man spricht dann von Elternunterhalt. Leistungsträger, die Pflegekosten übernehmen, haben die rechtliche Möglichkeit und Verpflichtung zu überprüfen, ob nahe Verwandte in der Lage wären, für bereits übernommene Kosten in Anspruch genommen zu werden. Auch in solchen Fällen können wir Ihnen weiterhelfen.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Sind Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, besteht die gemeinsame Sorge nach der Scheidung fort. Probleme ergeben sich dann, wenn die Beziehung zwischen den Eltern derart konfliktbelastet ist, dass es ihnen nicht mehr gelingt, gemeinsam Entscheidungen von „erheblicher Bedeutung“ für ihr Kind zu treffen und dessen Interesse zu wahren.

Die gemeinsame elterliche Sorge wird nur in Ausnahmefällen entzogen – und zwar dann, wenn das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet ist. Die Voraussetzungen dafür sind komplex und die Lösungsfindung muss ausschließlich mit Blick auf die Kindesinteressen erfolgen. Da das Gesetz auch die Beteiligung des Jugendamtes in einem sogenannten Kindschaftsverfahren vorgibt, setzen wir uns mit Ihnen und für Sie mit den Jugendämtern auseinander.

Das Umgangsrecht stellt einen Bereich dar, in dem sich Kinder häufig in einem Spannungsfeld zwischen den Eltern befinden. Das Gesetz sagt in §1684 BGB, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Über die inhaltliche und zeitliche Gestaltung sagt das Gesetz jedoch nichts. Hier gilt es, einzelfallbezogene Regelungen zu entwickeln, die den Interessen und Bedürfnissen des Kindes gerecht werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung und Tätigkeit können helfen, langwierige und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, erreichen Sie uns am besten über unser Kontaktformular: einfach ausfüllen und absenden. Alternativ können Sie sich per E-Mail oder Telefon mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Sie!

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