Testamentsvollstreckung

Verwaltung, Regelung und Verteilung des Nachlasses – auch bei Minderjährigen und Unternehmen

Die Testamentsvollstreckung ist ein wirksames Instrument, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des oder der Verstorbenen umgesetzt wird. Sie dient dazu, den Nachlass zu regeln und zu verteilen, wie es im Sinne des Erblassers ist. Dazu muss sie im Testament angeordnet sein. Als Testamentsvollstrecker kann ein Anwalt eingesetzt werden. Er sorgt für die geregelte Nachlassverwaltung und -verteilung im Erbfall. Gerade bei Erbengemeinschaften, Unternehmensnachfolgen und bei minderjährigen Erben kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Ihren Nachlass strukturiert regeln möchten.

Testamentsvollstreckung

„Auch der Tod bringt Leben in die Familie: Erbstreitigkeiten.“

Gerhard Uhlenbruck

Schwerpunkte bei der Vollstreckung von Testamenten

Testamentsvollstreckung allgemein

Jeder Erblasser ist berechtigt, in seinem Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen und einen Anwalt mit dieser Aufgabe zu betrauen. Kommt es zum Erbfall, ist der Anwalt dafür zuständig, den Nachlass zu schützen und zu verteilen, wie es der Erblasser bestimmt hat. Dabei vertritt er weder die Erben noch die Erbmasse. Als Testamentsvollstrecker ist der Anwalt Verwalter des Nachlasses und kann damit gegebenenfalls Verbindlichkeiten begleichen oder Vermächtnisse erfüllen, sofern der Erblasser das verfügt hat. Generell ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, den Bestimmungen, die der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag getroffen hat, Folge zu leisten.

Sinnvoll ist eine Testamentsvollstreckung vor allem dann, wenn abzusehen ist, dass Erbstreitigkeiten entstehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn mehrere Angehörige eine Erbengemeinschaft bilden. Sie hätten die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und unter sich aufzuteilen. Solche Situationen können großes Konfliktpotenzial mit sich bringen. Eine Testamentsvollstreckung beugt dem vor, indem sie eine reibungslose Nachlassverteilung sicherstellt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass zu regeln, und sorgen dafür, dass im Fall der Fälle Ihr letzter Wille gewahrt bleibt.

Testamentsvollstreckung bei Minderjährigen

Eine Testamentsvollstreckung ist nicht nur bei Erbengemeinschaften, sondern auch bei Kindern bzw. minderjährigen Erben sinnvoll, die nicht die nötige Kenntnis haben, die Nachlassverwaltung zu regeln, oder mit dieser Aufgabe schlicht überfordert wären. Als Testamentsvollstrecker kann der Anwalt damit betraut werden, das Erbe des minderjährigen Erben bis zu dessen Volljährigkeit zu verwalten und vor dem Zugriff Dritter wie Gläubigern, Sozialbehörden oder Ex-Ehegatten zu schützen, so dass es ausschließlich dem Kind zufließt, sofern es den Verfügungen des oder der Erblasserin entspricht.

Werden Immobilien, Grundstücke oder Gesellschaftsanteile vererbt, ist eine Testamentsvollstreckung besonders empfehlenswert. Grund: Minderjährige dürfen nicht an Gesellschaftsversammlungen teilnehmen und keine Rechtsgeschäfte bspw. über ein Grundstück abwickeln. Stattdessen müssen sie von einem mit der Vermögenssorge beauftragten Erwachsenen gesetzlich vertreten werden. Ein Testamentsvollstrecker kann diese Aufgabe übernehmen, so dass für Erbauseinandersetzungen oder Rechtsgeschäfte über Grundstücke nicht extra ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. 

Eine Testamentsvollstreckung dient in erster Linie der finanziellen Absicherung des minderjährigen Erben, kann aber auch dafür eingesetzt werden, dem Kind eine gute Erziehung und Ausbildung zuteilwerden zu lassen. So hat der Erblasser hat die Möglichkeit, weitere Anordnungen zu tätigen und beispielsweise den Testamentsvollstecker damit zu beauftragen, dem Kind vom Nachlass ein Studium zu finanzieren. Wir beraten Sie gern, welche Möglichkeiten Ihnen im Bereich der Testamentsvollstreckung offenstehen, und setzen Ihre Bestimmungen im Ernstfall um.

Testamentsvollstreckung bei Unternehmen

Ist ein Unternehmen oder ein Betrieb Bestandteil des Nachlasses, ist eine Testamentsvollstreckung in mehreren Fällen empfehlenswert – und zwar a) wenn es keine geeignete Nachfolge gibt, b) wenn die Nachfolge zu jung oder noch nicht die nötige persönliche oder fachliche Reife hat, um das Unternehmen nach dem Erbfall fortzuführen, c) wenn mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer für die Nachfolge in Frage kommen oder d) wenn Streitigkeiten zwischen den Erben zu erwarten sind. Durch den Einsatz eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser sicherstellen, dass sein Unternehmen oder Betrieb nach seinem Ableben für eine gewisse Zeit handlungsfähig bleibt. 

Eine Testamentsvollstreckung ist ebenfalls sinnvoll, wenn das Unternehmen nach Eintritt des Erbfalls schnellstmöglich verkauft werden soll, beispielsweise weil sich keine Nachfolge findet oder der Unternehmenswert rapide zu sinken droht. Wir erklären Ihnen ausführlich, welche Optionen eine Testamentsvollstreckung bei einer Unternehmensnachfolge bietet, und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf, so dass Ihre Interessen und Wünsche gewahrt bleiben.

Kontakt

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