FAQ – Wissenswertes zu uns und unseren Rechtsgebieten

Es gibt Fragen, die uns als Kanzlei und im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit immer wieder begegnen. Ein paar davon möchten wir an dieser Stelle vorstellen.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

 

Fragen zu Kosten und Abrechnung

Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Das kommt auf die konkrete anwaltliche Tätigkeit an. Für Beratungen und Gespräche vereinbaren wir einen Pauschalpreis. Sobald wir gerichtlich für Sie tätig werden, orientieren sich die Anwaltskosten am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier sind die Mindestgebühren für den gerichtlichen Bereich geregelt, die sich aus dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit und fixen Gebührensätzen ergeben. Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich daran zu halten, und dürfen keine Vergütung vereinbaren, die die Mindestgebühren unterschreitet. Wir lassen Sie über die Kosten nicht im Unklaren, sondern kommunizieren transparent, was in welchem Fall auf Sie zukommen würde.

Wie teuer ist ein Gerichtsprozess?

Das ist von mehreren Faktoren wie dem zugrundeliegenden Gegenstandswert, der Anzahl der Mandanten und Gegner und der Instanz abhängig. Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, können Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins nutzen. Dieser ist aber nur als Orientierung zu verstehen.

Was kann ich tun, wenn ich die Kosten nicht zahlen kann?

Abhängig von Ihrer finanziellen Situation und der Erfolgsaussicht besteht für Sie gegebenenfalls die Option, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wir beraten Sie dazu gern.

Wie kann ich zahlen?

Um uns besser auf unsere Tätigkeit, nämlich die Vertretung Ihrer Interessen, konzentrieren zu können, haben wir das Abrechnungswesen unserer Kanzlei in die Hände unseres Kooperationspartners, der ADELTA.FINANZ AG gelegt. Dadurch profitieren Sie von einem verlängerten Zahlungsziel (21 Tage), ohne dass für Sie Mehrkosten entstehen.

Gibt es die Möglichkeit, in Raten zu zahlen?

Ja, die ADELTA.FINANZ AG bietet die Möglichkeit, bei positiver Bonität eine längerfristige Ratenzahlung zu vereinbaren. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Fragen zum Familienrecht

Kann man sich bei einer Scheidung einen gemeinsamen Anwalt nehmen?

Zunächst einmal: Ein Anwalt kann nur die Interessen eines Ehegatten vertreten, nicht die Interessen beider. Ein gemeinsamer Anwalt ist bei einer Scheidung daher nicht erlaubt. Trotzdem brauchen nicht zwingend beide Ehegatten einen Anwalt. So ist es beispielsweise möglich, dass der eine Ehegatte einen Anwalt nimmt und der andere nicht. Einer ist jedoch mindestens vonnöten, da der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden kann. Auch beim Gerichtstermin herrscht Anwaltszwang. Eine Scheidung gänzlich ohne Anwalt ist daher nicht möglich.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Dauer hängt unter anderem davon ab, wie lange das Gericht für die Bearbeitung braucht, wie viel Zeit der Versorgungsausgleich in Anspruch nimmt und was gegebenenfalls im Ehevertrag festgehalten ist, sofern einer besteht. Hinzu kommt, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor sie die Scheidung einreichen dürfen.

Kann man das Trennungsjahr verkürzen?

Wenn ein Härtefall vorliegt, ist es möglich, das Trennungsjahr zu verkürzen, etwa bei der Ausübung schwerer Gewalt. Härtefallscheidungen sind jedoch eher selten. Man muss dazu sagen, dass ein Härtefall die Dauer des Scheidungsprozesses nicht beschleunigt. Lediglich der Antrag auf Ehescheidung kann bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden.

Wird das Sorgerecht bei einer Scheidung automatisch geteilt?

Nein, die elterliche Sorge ist von der Scheidung zunächst einmal unberührt. Das heißt: Für Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind und sich scheiden lassen, besteht nach der Scheidung die gemeinsame Sorge fort und alle Angelegenheiten um das Kind müssen gemeinsam entschieden werden.

Fragen zum Erbrecht

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erben in der Regel die engsten Verwandten, zuerst die Kinder, und – sofern vorhanden – der Ehepartner.

Was versteht man unter Verwandten der ersten, zweiten und dritten Ordnung?

Nach gesetzlichem Erbrecht werden Verwandte in bestimmte Ordnungen aufgeteilt. Zur ersten Ordnung zählen die Kinder, Enkelkinder und Urenkel. Sollte ein Kind im Erbfall noch leben, sind Enkelkinder und Urenkel von der Erbfolge ausgeschlossen. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen und gegebenenfalls geschiedene Elternteile des Erblassers. Verwandte dritter Ordnung sind die Großeltern, Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen des Erblassers.

Was passiert mit dem Erbe eines Verstorbenen, der keine Kinder hat?

Da es in dem Fall keine Verwandten erster Ordnung gibt, werden die Verwandten zweiter Ordnung herangezogen, also die Eltern, falls sie noch leben, und deren Abkömmlinge.

Wie erben adoptierte Kinder?

Ein adoptiertes Kind ist rechtlich mit seinen Adoptiveltern verwandt und wird wie ein Erbe erster Ordnung behandelt. Gleichzeitig erlischt die rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern, so dass das Kind ihnen gegenüber nicht mehr erbberechtigt ist.

Fragen zum Betreuungsrecht

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die für Sie Entscheidungen treffen und Sie in rechtlichen Belangen vertreten darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Patientenverfügung halten Sie dagegen verbindlich fest, welchen medizinischen Maßnahmen und Behandlungen Sie zustimmen und welchen nicht.

Brauche ich noch eine Vorsorgevollmacht, wenn ich eine Patientenverfügung habe?

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung unterscheiden sich im Blick auf die Inhalte, die sie regeln, deswegen können sie einander nicht ersetzen. Idealerweise wird beides kombiniert. So können Sie sicherstellen, dass die Person, die Sie in der Vorsorgevollmacht als Vertreter benennen, sich darum kümmert, dass die Regelungen Ihrer Patientenverfügung umgesetzt werden.

Was für Aufgaben übernimmt ein gesetzlicher Betreuer?

Welche Angelegenheiten ein gesetzlicher Betreuer regeln darf, wird vom Betreuungsgericht abhängig von den sogenannten Aufgabenkreisen vorgegeben. Diese können beispielsweise die Gesundheits- oder Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung betreffen. Ein gesetzlicher Betreuer darf nur innerhalb seiner ihm zugewiesenen Aufgabenkreise agieren.

Können Angehörige die Betreuung übernehmen?

Angehörige und nahestehende Personen können prinzipiell die gesetzliche Betreuung für einen Menschen übernehmen. Stellt sich also ein Angehöriger zur Verfügung und ist die betreute Person mit dessen Betreuung einverstanden, muss das Betreuungsgericht selbigen als Betreuer bestellen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser die erforderliche Eignung mitbringt, also in der Lage ist, zuverlässig und im Sinne der betreuten Person zu handeln.

Fragen zur Testamentsvollstreckung

Betreffen die Anordnungen einer Testamentsvollstreckung immer das gesamte Erbe?

Normalerweise ja, der Erblasser kann aber auch bestimmen, dass der Testamentsvollstrecker nur einen Teil des Erbes, Vermächtnisses oder Nachlasses verwalten soll.

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

Eine Testamentsvollstreckung ist immer dann sinnvoll, wenn im Erbfall Konflikte zu erwarten sind oder Unsicherheiten in Bezug auf die Erben bestehen. Wer Minderjährige oder Schutzbedürftige beerbt, Streit zwischen den Angehörigen vermeiden oder seine Erben von der Verantwortung der Nachlassabwicklung entbinden möchte, trifft mit einer Testamentsvollstreckung eine geeignete Maßnahme. Auch für Stifter, Immobilienbesitzer und Unternehmer, die ihre Unternehmensnachfolge sichern wollen, ist eine Testamentsvollstreckung empfehlenswert.

Wann endet eine Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung endet üblicherweise dann, wenn der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilt und die ihm zugewiesenen Aufgaben erledigt hat.

Können die Erben einen Testamentsvollstrecker entlassen?

Nein, sie können aber eine Entlassung beim Nachlassgericht beantragen. Dieses prüft dann, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der eine vorzeitige Entlassung begründet.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, erreichen Sie uns am besten über unser Kontaktformular: einfach ausfüllen und absenden. Alternativ können Sie sich per E-Mail oder Telefon mit uns in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Sie!

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